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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Eigenbetrieb Seniorenheime des Landkreises Günzburg) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ebs-guenzburg.de/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 01.12.2024 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt im Dezember 2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Max Mayer
Werkleiter/Geschäftsführer
der Seniorenheime des Landkreises Günzburg
Krankenhausstr.42, 89312 Günzburg

08221 2079 238
m.mayer@ebs-guenzburg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.12.2024 überprüft.