Richtlinien zum Umgang mit COVID-19
Ein Infektionsschutzkonzept dient dem Ziel, die Bewohner/innen, Mitarbeiter/innen und Besucher/innen der Einrichtungen vor einer Covid-19 Infektion zu schützen und ein Ausbruchgeschehen innerhalb einer Einrichtung zu verhindern, bzw. frühzeitig einzudämmen.
Die Grundlagen hierzu bilden immer die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, allerdings beobachten wir auch die pandemische Entwicklung im Landkreis und passen gegebenenfalls unsere Maßnahmen rasch daran an.
Alle Einrichtungen des Eigenbetrieb Seniorenheime des Landkreises Günzburg arbeiten nach festgelegten Maßnahmenplänen, die von allgemeinen strukturellen Vorsorgemaßnahmen bis hin zu speziellen Reinigungs – und Desinfektionsplänen reichen.
In einem Infektionsschutzkonzept soll natürlich auch das Thema der Besuche durch Zu – und Angehörige beschrieben werden, wir möchten hier auf die beschriebenen Besucherregeln verweisen, aus denen alle für Sie nötigen Informationen ersichtlich werden.
Sollten Sie Fragen zu den Themen haben, rufen Sie bitte in der entsprechenden Einrichtung an.
Dem Eigenbetrieb Seniorenheime des Landkreises Günzburg ist es ein besonderes Anliegen, seinen Bewohnerinnen und Bewohnern ein größtmögliches Maß an Lebensqualität zu bieten. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Besuche von Angehörigen zu erhalten.
Für unsere vier Einrichtungen gilt ein festgelegtes Testkonzept, das regelmäßig angepasst wird.
Aktuell benötigen alle Besucherinnen und Besucher ein negatives Testergebnis, um die Einrichtung betreten zu dürfen.
Das Testergebnis kann folgendermaßen erbracht werden:
- Ein vor Ort durchgeführter Schnelltest mit negativem Ergebnis. Dies bieten wir bis zum 28.02.2023 von Montag bis Freitag in den Häusern an.
- Eine Eigenerklärung von Ihnen, dass sie sich innerhalb der letzten 24 Stunden eigenständig negativ getestet haben. Eine entsprechende Liste hierfür finden Sie in den Eingangsbereichen der Häuser.
- Ein im Testzentrum durchgeführter negativer Test, nicht älter als 24 Stunden.
- Ein negativer PCR Test, nicht älter als 48 Stunden.
Die Testpflicht gilt dabei inzidenzunabhängig.
Ein Infektionsschutzkonzept dient dem Ziel, die Bewohner/innen, Mitarbeiter/innen und Besucher/innen der Einrichtungen vor einer Covid-19 Infektion zu schützen und ein Ausbruchgeschehen innerhalb einer Einrichtung zu verhindern, bzw. frühzeitig einzudämmen.
Die Grundlagen hierzu bilden immer die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, allerdings beobachten wir auch die pandemische Entwicklung im Landkreis und passen gegebenenfalls unsere Maßnahmen rasch daran an.
Alle Einrichtungen des Eigenbetrieb Seniorenheime des Landkreises Günzburg arbeiten nach festgelegten Maßnahmenplänen, die von allgemeinen strukturellen Vorsorgemaßnahmen bis hin zu speziellen Reinigungs – und Desinfektionsplänen reichen.
In einem Infektionsschutzkonzept soll natürlich auch das Thema der Besuche durch Zu – und Angehörige beschrieben werden, wir möchten hier auf die beschriebenen Besucherregeln verweisen, aus denen alle für Sie nötigen Informationen ersichtlich werden.
Sollten Sie Fragen zu den Themen haben, rufen Sie bitte in der entsprechenden Einrichtung an.
Derzeit gelten für den Eigenbetrieb Seniorenheime des Landkreises Günzburg folgende Besuchsregelungen:
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Ihrem Besuch telefonisch an das entsprechende Haus.
- Besuche sind an allen Wochentagen möglich.
- Besuchszeit ist täglich von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr.
- Nach Betreten der Einrichtung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
- Die allgemeinen Hygieneregeln, sowie die Hust- und Niesetikette sind in jedem Fall zwingend einzuhalten.
- Innerhalb der Einrichtungen gilt eine FFP2 Maskenpflicht. Diese sind durchgängig und korrekt zu tragen. Bei Bedarf werden die Masken von der Einrichtung bereitgestellt.
- Es ist empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Meter, wann immer möglich, zu wahren.
- Kinder aller Altersklassen können die Einrichtung betreten, bei Kindern unter sechs Jahren entfällt dabei die Pflicht zum Tragen einer Maske. Allerdings gelten auch hier die allgemeinen Schutz- und Hygienevorgaben.
- Besucher/innen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen die Einrichtung in keinem Fall betreten.
© Piktogramme:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, infektionsschutz.de, www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken/ 20.11.2024, CC BY-SA 4.0